Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am KCF-Kongress vom 27.04.-29.04.2023 im Estrel Congress Center Berlin.

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kongress-Teilnehmer und dem Kongress Christlicher Führungskräfte, IDEA e.V. (im Folgenden mit „KCF“ bezeichnet). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. Für Aussteller der Fachausstellung gelten abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen.

§ 2 Anmeldung / Anmeldebestätigung

(1) Die Anmeldung zum KCF kann per Internet, Brief, Telefax, E-Mail oder Telefon erfolgen. Die Anmeldung stellt einen Antrag auf Abschluss eines verbindlichen Vertrags dar. Der Vertrag kommt erst durch unsere Bestätigung der Anmeldung per Post oder per E-Mail zustande.

(2) Der Studenten-/Azubi-Tarif gilt nur für Teilnehmer bis 30 Jahre, die sich in der Ausbildung oder im Vollzeitstudium befinden. Gültiger Nachweis bei Buchung nötig! 

(3) Der Young Professionals-Tarif gilt nur für KCF-Teilnehmer bis 30 Jahre. Bei der Buchung ist die Angabe des korrekten Jahrgangs erforderlich. Der KCF ist berechtigt, entsprechende Altersnachweise zu verlangen.

(4) Der Studenten-/Azubi-Tarif bzw. Young Professionals-Tarif kann nicht in Verbindung mit dem Kombi-Tarif gewährt werden.

(5) Ab 7 Personen ist eine Gruppenanmeldung möglich. Anmeldungen werden nur bei vollständiger Anmeldung (Name, Vorname, Anschrift, Seminarwahl) aller Gruppenteilnehmer akzeptiert.

(6) Bei Gruppenanmeldung ist der Gruppenleiter Ansprechpartner für alle Gruppenmitglieder. Das Kongressbüro kann bei Rückfragen wahlweise den Gruppenleiter oder das Gruppenmitglied kontaktieren. Jedes Gruppenmitglied bekommt die Rechnung sowie die Teilnehmerunterlagen für seine Teilnahme direkt zugesandt, sofern nicht anders vereinbart.

(7) Nachmeldungen zu einer Gruppenanmeldung werden mit dem zum Zeitpunkt der Nachmeldung gültigen Gruppentarif berechnet.

(8) Die Kombination von Rabatten über ein IDEA-Abonnement oder Gutscheincodes mit dem Gruppentarif ist nicht möglich. Die Ermäßigung für Studenten und Azubis kann nicht für einzelne Gruppenteilnehmer gewährt werden.

(9) Eine Gruppenanmeldung ist nur bis zum 01.04.2023 möglich.

§ 3 Teilnahmegebühren

(1) Die angegebenen Teilnahmegebühren fallen jeweils pro Person und Veranstaltung an. Es handelt sich jeweils um den Endpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Teilnahmegebühren sind bei Zugang der Rechnung fällig. Eine Teilnahme ist nur nach vorhergehender Bezahlung möglich.

§ 4 Leistungsumfang

(1) In der Kongressgebühr ist die Teilnahme am KCF vom 27.04.-29.04.2023 sowie der Besuch der Fachausstellung enthalten. Die Teilnahme an zusätzlichen kostenpflichtigen Angeboten (z. B. Forum Familienunternehmer), sowie die Anreise nach Berlin, Übernachtung und Verpflegung sind nicht in der Kongressgebühr enthalten.

(2) Die Gebühr für das „Forum Familienunternehmer“ beinhaltet die Teilnahme am „Forum Familienunternehmer“ am 27.04.2023 ab 16:30 Uhr und ein Abendessen (ohne Getränke). Die Teilnahme am „Forum Familienunternehmer“ ist ausschließlich für Familienunternehmer, deren Familien und Gesellschafter mit mehr als 5 Beschäftigten möglich und setzt die Registrierung und Bestätigung der KCF-Leitung voraus. Berater und Pressevertreter sind von diesem Angebot ausgeschlossen.

(3) Für zusätzliche kostenfreie Angebote des KCF (z.B. Beratungs- oder Seelsorgeangebote) besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Da die jeweilige Teilnehmerzahl begrenzt ist, können die Anmeldungen nur in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden. Eine Anmeldung für diese Angebote ist ausschließlich vor Ort möglich.

(4) Für zusätzliche kostenfreie Angebote, die der KCF im Namen von KCF-Partnern vermittelt, besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Da die jeweilige Teilnehmerzahl begrenzt ist, können die Anmeldungen nur in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden.

(5) Aufgrund der Raumkapazitäten ist für die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen des KCF eine verbindliche Veranstaltungsauswahl erforderlich, ohne die kein Anspruch auf Teilnahme an einer gewünschten Veranstaltung besteht. Dies gilt auch bei Gruppenanmeldungen.

(6) Der KCF behält sich vor, notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters vorzunehmen und angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen. Für einzelne ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann grundsätzlich keine Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen. Der KCF ist verpflichtet, im Falle von Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Ist die Durchführung der Veranstaltung insgesamt aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z. B. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall erstattet.

§ 5 Stornierung

(1) Ab- und Ummeldungen müssen schriftlich erfolgen – per Post, per E-Mail (kontakt@kcf.de) oder per Fax an 06441 915-558.

(2) Bei Abmeldungen werden pro Person folgende Stornogebühren berechnet:

  • Einzelteilnehmer-Tarif/Kombi-Tarif/YP-Tarif/Studenten-Tarif:
    bis 31.01.2023: 50,00 Euro
    ab 01.02.2023 bis 31.03.2023: 100,00 Euro
    ab 01.04.2023 oder bei Nichterscheinen: voller Betrag
  • Gruppen-Tarif:
    bis 31.03.2023: 130,00 EUR
    ab 01.04.2023 oder bei Nichterscheinen: voller Betrag

(3) Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers fallen keine Stornogebühren an (gilt für alle Tarife).

(4) Erstattungen erfolgen ausschließlich per Überweisung. Hierfür ist die Bankverbindung mitzuteilen.

§ 6 Absage der Veranstaltung/Beschränkung der Teilnehmerzahl/Terminverlegung

(1) Im Fall der Absage einer Veranstaltung erstattet der KCF die geleistete Kongressgebühr zurück. Etwaige vergebliche Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden nur erstattet, wenn die Absage der Veranstaltung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des KCF beruht. Das Gleiche gilt, wenn der KCF aus nicht in seiner Verantwortlichkeit liegenden Gründen dazu verpflichtet wird, die Teilnehmerzahl des Kongresses zu beschränken.

(2) Für den Fall der Terminverlegung ist der KCF-Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der KCF verpflichtet sich, den KCF-Teilnehmer über eine der bei der Anmeldung genannte Adressen (postalisch, per E-Mail, per Telefon, usw.) zu informieren. Die Übersendung einer solchen Information gilt als ausreichend. Etwaige vergebliche Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden vom KCF nur erstattet, wenn die Nicht-Information des KCF-Teilnehmers über die Verlegung der Veranstaltung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht und der KCF-Teilnehmer alles Erforderliche getan hat, um diese Kosten zu vermeiden.

§ 7 Haftungsausschluss

(1) Der KCF übernimmt keine Haftung für die Aktualität sowie inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Dokumentationsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltungen.

(2) Ansprüche der KCF-Teilnehmer auf Schadensersatz gegenüber dem KCF sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmer aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des KCF, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der KCF nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Die Einschränkungen der Abs. 1, 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des KCF, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 8 Urheberrecht

Das Mitschneiden und Aufzeichnen des KCF (auch Teile davon) ist nur dem Veranstalter gestattet sowie akkreditierten Pressevertretern für journalistische Zwecke. Die Tagungsunterlagen sowie Mitschnitte und Aufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran bleiben vorbehalten; insbesondere ist eine Vervielfältigung, Weitergabe und anderweitige Nutzung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des KCF gestattet. 

§ 9 Datenschutz

(1) Der KCF wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Die vom Teilnehmer übermittelten Daten werden durch den KCF verarbeitet und zum Zwecke der Leistungserbringung und Abrechnung genutzt und in diesem Zusammenhang auch an beauftragte Dienstleister weitergegeben, soweit dies zur Erreichung der Vertragszwecke erforderlich ist.

(2) Eingeschränkte Informationen (Vor- und Zuname, Ort) werden zur Koordinierung und Information über den Anmeldestand an die KCF-Partner bzw. -Partnerverbände weitergegeben.

(3) Die Adressdaten des Teilnehmers werden für Informationen über weitere Veranstaltungen und Produkte der IDEA-Gruppe genutzt. Der Nutzung kann jederzeit widersprochen werden. 

(4) Dem KCF ist es gestattet, das Kongressgeschehen mittels Video-, Bild- und Tonaufnahmen zu dokumentieren und diese auf der Internetpräsenz des KCF (www.kcf.de) zu veröffentlichen und zum Zweck der Bewerbung des KCF zu nutzen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, Aufnahmen seiner Person während des KCF gegenüber dem Fotografen oder dem Kongressbüro zu widersprechen.

(5) Der Teilnehmer kann seine Einwilligung jederzeit in Textform per Brief, per Fax (06441 915-558) oder per E-Mail (kontakt@kcf.de) widerrufen.

(6) Die Verwendung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung des KCF bzw. der IDEA-Gruppe beschrieben.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 

(2) Sofern es sich beim Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem KCF und dem Teilnehmer der Sitz des KCF in Wetzlar.

 

Stand: 15.10.2022