1 Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis für die Teilnahme an einem Tagesevent des Kongresses christlicher Führungskräfte, IDEA e.V. (im Folgenden mit „KCF-Tagesevent“ bezeichnet). Veranstalter ist die Evangelische Nachrichtenagentur idea e.V., Steinbühlstr. 3, 35578 Wetzlar. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.
2 Anmeldung / Anmeldebestätigung
Die Anmeldung zu einem KCF-Tagesevent ist ausschließlich online möglich. Mit Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem KCF zustande. Nach Abschluss der Bestellung erhält der Teilnehmer per E-Mail eine Anmeldebestätigung.
3 Teilnahmegebühren / Zahlung / Ticketzustellung
(1) Die angegebenen Teilnahmegebühren fallen jeweils pro Person und Veranstaltung an. Es handelt sich jeweils um den Endpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnung wird mit der Anmeldebestätigung per E-Mail verschickt.
(2) Eine Teilnahme am KCF-Tagesevent ist nur nach vorhergehender Bezahlung möglich. Eine Bezahlung beim Einlass zur Veranstaltung ist nicht möglich.
(3) Die Teilnahme kann über die im Bestellprozess angebotenen Zahlungsarten (Kreditkarte, Paypal, SEPA-Lastschrift) bezahlt werden.
(4) Das KCF-Tagesevent-Ticket wird mit der Anmeldebestätigung per E-Mail verschickt.
4 Rechnungsstellung und Korrekturgebühr
(1) Für die Rechnungsstellung ist die im Bestellprozess angegebene Adresse maßgeblich. Der Besteller ist verantwortlich für die Angabe der vollständigen und korrekten Firmierung. Dies gilt insbesondere, wenn Vorsteuerabzug geltend gemacht werden soll.
(2) Für Rechnungskorrekturen wird eine Gebühr von 10,- Euro erhoben (je Korrekturvorgang, einschl. MwSt.).
(3) Die Korrekturgebühr entfällt, wenn die Korrektur aus Gründen erforderlich wird, die der KCF zu vertreten hat.
5 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Angaben im Bestellformular für das jeweilige Tagesevent. Die Anreise zum Event und die Übernachtung sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten. Verpflegungskosten werden von KCF übernommen, sofern dies im Bestellformular ausgewiesen ist.
(2) Der KCF behält sich vor, notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters vorzunehmen und angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen. Für einzelne ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann grundsätzlich keine Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen. Der KCF ist verpflichtet, im Falle von Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Ist die Durchführung der Veranstaltung insgesamt aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z. B. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall erstattet.
6 Ticketgültigkeit / Stornierung
(1) Das KCF-Ticket ist ein persönliches Ticket und berechtigt nur den auf dem Ticket benannten Teilnehmer an der Teilnahme des Tagesevents. Eine Übertragung des KCF-Tickets ist nur durch Benennung eines Ersatzteilnehmers möglich.
(2) Der KCF ist bei missbräuchlicher Nutzung des KCF-Tickets berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
(3) Ab- und Ummeldungen können nur per E-Mail (kontakt@kcf.de) oder per Post vorgenommen werden.
(4) Abmeldungen sind nur bis 14 Tage vor dem Tagesevent möglich. Pro Person werden Stornogebühren in Höhe von 20,- Euro berechnet (einschl. MwSt.). Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung oder bei Nicht-Erscheinen ist der volle Teilnehmerbeitrag zu zahlen.
(5) Bei Benennung eines Ersatzteilnehmers fallen keine Stornogebühren an. Sofern eine Rechnungskorrektur wegen Benennung eines Ersatzteilnehmers erforderlich wird, werden Gebühren gemäß § 4 Absatz (2) berechnet.
(6) Erstattungen erfolgen nach Wahl des KCF per Überweisung oder über das bei der Buchung gewählte Zahlungsmittel.
8 Absage der Veranstaltung / Beschränkung der Teilnehmerzahl / Terminverlegung
Im Fall der Absage des Tagesevents erstattet der KCF die geleistete Teilnahmegebühr zurück. Etwaige vergebliche Reisekosten, Hotelbuchungen usw. werden nur erstattet, wenn die Absage der Veranstaltung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des KCF beruht. Das Gleiche gilt, wenn der KCF aus nicht in seiner Verantwortlichkeit liegenden Gründen dazu verpflichtet wird, die Teilnehmerzahl zu beschränken.
9 Haftungsausschluss
(1) Der KCF übernimmt keine Haftung für die Aktualität sowie inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Dokumentationsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltungen.
(2) Ansprüche der KCF-Teilnehmer auf Schadensersatz gegenüber dem KCF sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmer aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des KCF, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der KCF nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Die Einschränkungen der Abs. 1, 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des KCF, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
10 Urheberrecht
Das Mitschneiden und Aufzeichnen des KCF-Tagesevents (auch Teile davon) ist nur dem Veranstalter sowie akkreditierten Pressevertretern für journalistische Zwecke gestattet. Die Tagungsunterlagen sowie Mitschnitte und Aufzeichnungen sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte daran bleiben auch nach der Veranstaltung dem KCF vorbehalten; insbesondere ist eine Vervielfältigung, Weitergabe und anderweitige Nutzung nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des KCF gestattet.
11 Datenschutz
(1) Der KCF wird die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich behandeln und nur im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Die vom Teilnehmer übermittelten Daten werden durch den KCF verarbeitet und zum Zwecke der Leistungserbringung und Abrechnung genutzt und in diesem Zusammenhang auch an beauftragte Dienstleister weitergegeben, soweit dies zur Erreichung der Vertragszwecke erforderlich ist.
(2) Die Adressdaten des Teilnehmers werden für die Zusendung des KCF-Magazins sowie für Informationen über weitere Veranstaltungen des KCF genutzt. Weiterhin können die Adressdaten für Informationen zu Produkten der IDEA-Gruppe genutzt werden. Der Nutzung kann jederzeit ganz oder teilweise widersprochen werden.
(3) Dem KCF ist es gestattet, das Tagesevent mittels Video-, Bild- und Tonaufnahmen zu dokumentieren und diese auf der Internetpräsenz des KCF zu veröffentlichen und zum Zweck der Bewerbung des KCF zu nutzen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, Aufnahmen seiner Person während des KCF gegenüber dem Fotografen oder dem Kongressbüro zu widersprechen.
(4) Der Teilnehmer kann seine Einwilligung jederzeit per Brief, per Fax (06441 915-558) oder per E-Mail (kontakt@kcf.de) widerrufen.
(5) Die Verwendung personenbezogener Daten ist in den Datenschutzerklärungen des KCF beschrieben.
12 Anwendbares Recht / Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Sofern es sich beim Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem KCF und dem Teilnehmer der Sitz des KCF
in Wetzlar.
Stand: 20.05.2026
